Willkommen in der Strafverteidigerkanzlei Wenzel
Die Aufgabe des Strafverteidiger ist es, “den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit zu hemmen” (Max Alsberg, 1930).
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel verteidigt konsequent und intensiv. Als Rechtsanwalt im Strafrecht übernimmt er die Vertretung bei:
- Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei
- Anklage einer Straftat
- Einlegung von Rechtsmittel wie Berufung und Revisionen
- Strafbefehlsverfahren
Vertretung bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Als Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich SIe vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Gemeinsam mit Ihnen streite ich für Ihre Interessen!
Kampf für Ihre Rechte
- Sie haben das Recht zu Schweigen
- Sie sind solange unschuldig, bis Ihnen das Gegenteil bewiesen wird
- Sie haben zu jeder Zeit das Recht auf einen Anwalt
Gehen Sie nicht zur Polizei, gehen Sie zum Anwalt
In einem Fall, in dem der Tatrichter – trotz anders lautender (materieller oder prozessualer) Wahrheit – voreilig nach seiner Wahrheit greift, verteidigt meine Kanzlei intensiv. Als Verteidiger engagiere ich mich im Strafprozess für ein faires Verfahren und streite für die Unschuldsvermutung. So finden meine Mandanten einen Strafverteidiger, der es versteht, leidenschaftlich und professionell um Ihre Rechte zu kämpfen, diese jedoch auch zu vermitteln, und zu moderieren.
Priorität des Strafverteidigers sollte stets sein, eine belastende, und möglicherweise existenzvernichtenden Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Es ist insofern unbedingt zu empfehlen, dass Sie meine Kanzlei möglichst frühzeitig aufsuchen.
Informieren Sie sich gerne auf den folgenden Seiten über die angebotenen Leistungen und treten Sie direkt mit mir in Kontakt. Meine Kanzlei freut sich darauf, sich um Ihr Anliegen zu kümmern.
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Kanzlei Benjamin C. Wenzel
Rechtsanwalt-Strafrecht-Berlin
