Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, § 184b StGB - Rechtsanwalt Strafrecht Berlin


 

Als kinderpornographische Schriften werden solche pornographische Schriften bezeichnet, die den sexuellen Missbrauch von Kindern aufzeigen. Der Besitz und auch die Besitzverschaffung sind strafbar, wenn sie ein reales oder wirklichkeitsnahes Geschehen widerspiegeln. Kinder sind Personen unter 14 Jahre.

Reine "Posingfotos", wo Kinder nackt vor der Kamera posieren sind allerdings noch keine Kinderpornographie (BGH 4 StR 570/05 vom 02.01.2006).

 

Man kann aber davon ausgehen, dass alles, was mit Kinderpornographie in Zusammenhang steht, unter Strafe gestellt ist. Der Strafrahmen liegt bei der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zwischen drei Monaten und zehn Jahren.

 

Kinderpornographie wird zumeist im Internet getauscht und verbreitet. Zumeist kommt es in einschlägigen Chatrooms dazu. Die Ermittlungsbehörden überwachen ständig solche Chatrooms, geben sich selbst scheinbar als Pädophile zu erkennen und schlagen dann kompromisslos zu. Fast alle Kinderpornoringe werden ausgehebelt. Bedenken Sie, durch Ihre IP- Adresse sind Sie sofort ermittelbar! Die Folgen für jeden einzelnen Täter sind gravierend. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme aller Rechner und Speichermedien, Konfrontation mit der Familie und sozialem Umfeld mit dem Tatvorwurf, sogar arbeitsrechtliche Verdachtskündigungen können folgen.

 

Sollte Ihnen der Tatvorwurf der Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften gemacht werden, müssen Sie sofort einen versierten Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, der sich mit kinderpornographischen Tatvorwürfen auskennt. Nicht jeder Anwalt für Strafrecht übernimmt solche Mandate. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel vertritt Sie auch in solchen Verfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren ist höchste Eile geboten, um das Unglück abzuwenden, und es erst gar nicht zu einer Verhandlung kommen zu lassen. Wer will sich schon mit einem solchen Tatvorwurf auf die Anklagebank setzen?

 

Eine Bestrafung erfolgt übrigens bereits bei zufälligen Funden von kinderpornographischen Schriften im Internet! Denn alle Daten gelangen zumindest zeitweise in den Cachespeicher des Rechners. Somit ist man dann automatisch Besitzer von kinderpornographischen Schriften, was bereits den Tatbestand des § 184b StGB erfüllt.

 

Was sollte man daher tun?

Die Daten auf einem Medium (USB Stick, CD) sichern und den Cachespeicher leeren. Sich merken, wie und wo man diese Daten erlangt hat und dann unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht informieren. Rechtsanwalt Wenzel wird sich diesem annehmen und dann die Staatsanwaltschaft informieren.

 

Bei einem Tatvorwurf wegen Besitz, Herstellung oder Verbreitung kinderpornographischer Schriften kommt es quasi immer zu einer Anklage. Daher ist es umso wichtiger, dass Herr Wenzel, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit, sofort die Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht aufnimmt, um eine Einstellung zu erwirken. Dies ist durch Kenntnis solcher Verfahren durchaus möglich.

 

Verhaltensweisen bei Hausdurchsuchung oder polizeilichen Beschuldigtenvernehmung:

Für die richtigen Verhaltensweisen bei einer Hausdurchsuchung habe ich Ihnen diese goldenen Regeln zusammengestellt. Bei der Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei kann ich immer wieder nur eines predigen: Schweigen, schweigen und nochmals schweigen!

Wie ich bereits erwähnte, werden im Rahmen einer Hausdurchsuchung sämtliche Rechner und Speichermedien beschlagnahmt werden.

 

Herr Wenzel als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit wird Sie unterstützen und die Hausdurchsuchung auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und ihr gegebenenfalls widersprechen. Auch wird er für Sie das Wort ergreifen. Sie brauchen und sollen zur Sache nichts sagen!

 

Zudem muss sich der Verdacht einer Straftat nicht erhärten. Unsere Kanzlei hat immer wieder mit Fällen zu tun, wo sich unbescholtene Bürger dem Tatvorwurf der Verbreitung und Besitzes von kinderpornographischen Schriften ausgesetzt sahen. So geschehen, wenn Ihnen unerwünschter Weise Kinderpornographie über E-Mails zugesandt worden ist.

 

Aber auch hier muss man sofort reagieren. Die Strafen sind mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sehr hoch. Die Gerichte sind gnadenlos. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht als rechtlichen Beistand zu holen.

 

 Finden Sie hier weitere Informationen auf der Fachanwaltsseite.


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